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Digitale und persönliche Pflichtberatung für Pflegegeldempfänger

Gesetzlicher Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI

Der Beratungseinsatz ist für Pflegegeldempfänger eine Pflicht. Unsere qualitativen Beratungsbesuche werden von geschulten Pflegeberatern professionell durchgeführt.

Der Beratungseinsatz im Überblick

Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist ein gesetzlich vorgeschriebener Qualitätsnachweis für Bezieher von Pflegegeld. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder 3 müssen den Nachweis halbjährlich erbringen, Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5 vierteljährlich. dreizett Plus führt die Beratung sowohl digital als auch persönlich durch und meldet den Nachweis fristgerecht an die zuständige Pflegekasse.

Das Ziel unserer Beratung ist nicht nur die Qualitätssicherung der Pflege - wir gehen noch weiter: Wir analysieren und geben Tipps zum Pflegegrad, zu den finanziellen Möglichkeiten und zur Entlastung der Angehörigen.

  • Kostenübernahme durch die Pflegekassen. Für Sie ist die ganzheitliche Beratung kostenfrei. Die Pflegekassen tragen die Kosten für die Beratungsbesuche.
  • Vollumfängliche Beratung. Unsere Pflegeberater sind vom Fach und geben Ihnen hilfreiche Tipps & Tricks an die Hand, die Sie Schritt-für-Schritt anwenden können.
  • Digital & persönlich Jeder 2. Kurs kann, wenn Sie es wünschen, digital durchgeführt werden.

Häufig gestellte Fragen zum Beratungseinsatz

Die Pflegekasse mahnt zunächst ab. Wird die Frist erneut versäumt, wird das Pflegegeld um 50 % gekürzt und schließlich komplett eingestellt.

Die Kosten für den Beratungseinsatz nach § 37.3 werden zu 100 % von der Pflegekasse übernommen. Für Pflegebedürftige und Angehörige entstehen keine Kosten.

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