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Pflegegeld 2026: Was Ihnen zusteht und wie Sie es bekommen

Stand: 10/2026 · Autor: Gabriele Landolfo, Gründer & examinierter Altenpfleger · fachlich geprüft

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2, wenn die Pflege zu Hause selbst organisiert wird, zum Beispiel durch Angehörige.
  • 2026 beträgt es 347 € (Pflegegrad 2), 599 € (3), 800 € (4) und 990 € (5) im Monat.
  • Wer nur Pflegegeld bezieht, muss halbjährlich einen Beratungseinsatz nachweisen, seit 2026 auch bei Pflegegrad 4 und 5.
  • Der Beratungseinsatz ist für Sie kostenlos, die Pflegekasse zahlt.
  • Für 2027 ist eine Pflegereform geplant. Bis sie beschlossen ist, gilt alles hier Beschriebene unverändert.

Pflegegeld ist die bekannteste Leistung der Pflegeversicherung. Es ist für Familien gedacht, die die Pflege zu Hause selbst stemmen, ganz ohne oder nur mit wenig Hilfe eines Pflegedienstes. Hier erfahren Sie, wie viel Geld Ihnen zusteht, welche Pflichten damit verbunden sind und wie Sie keinen Euro verschenken.

Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?

Die Höhe richtet sich allein nach dem Pflegegrad. Einkommen oder Vermögen spielen keine Rolle.

Pflegegrad Pflegegeld pro Monat Pflegegeld pro Jahr
Pflegegrad 1 kein Pflegegeld kein Pflegegeld
Pflegegrad 2 347 € 4.164 €
Pflegegrad 3 599 € 7.188 €
Pflegegrad 4 800 € 9.600 €
Pflegegrad 5 990 € 11.880 €

Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Dafür steht Ihnen, wie allen Pflegegraden, der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat zu. Die Beträge gelten seit Januar 2025, für 2026 gab es keine Erhöhung.

Wer bekommt Pflegegeld?

Sie haben Anspruch, wenn zwei Dinge zutreffen:

  • Es liegt mindestens Pflegegrad 2 vor.
  • Die Pflege zu Hause wird selbst sichergestellt, also von Angehörigen, Freunden, Nachbarn oder anderen Personen, die nicht als Pflegedienst abrechnen.

Der Antrag geht an die Pflegekasse, die bei Ihrer Krankenkasse sitzt. Das gilt für alle gesetzlichen Kassen gleichermaßen, ob AOK, Barmer, TK, DAK oder IKK.

Bekommen pflegende Angehörige das Geld?

Nein, nicht direkt. Das Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Sie kann es als Anerkennung an die Menschen weitergeben, die sie pflegen. Wie das Geld verteilt wird, entscheidet die Familie selbst.

Gut zu wissen: Wer einen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 2 regelmäßig mindestens 10 Stunden pro Woche pflegt, verteilt auf wenigstens zwei Tage, kann über die Pflegekasse rentenversichert sein. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Pflegeperson nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig ist. Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse gezielt danach, das wird oft vergessen.

Pflichtberatung nach § 37.3: Das müssen Sie wissen

Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen sogenannten Beratungseinsatz nachweisen. Eine Pflegefachkraft kommt zu Ihnen nach Hause, schaut sich die Pflegesituation an und berät Sie. Das ist keine Kontrolle, sondern Unterstützung, und sie sichert Ihr Pflegegeld.

Wie oft ist der Beratungseinsatz Pflicht?

Pflegegrad Pflicht Frewillig zusätzlich
Pflegegrad 1 keine Pflicht halbjährlich möglich
Pflegegrad 2 1x pro Halbjahr -
Pflegegrad 3 1x pro Halbjahr -
Pflegegrad 4 1x pro Halbjahr vierteljährlich möglich
Pflegegrad 5 1x pro Halbjahr vierteljährlich möglich

Neu seit 1. Januar 2026: Bei Pflegegrad 4 und 5 reicht jetzt ein Pflichttermin pro Halbjahr. Bis Ende 2025 war er dort vierteljährlich vorgeschrieben. Viele Informationen im Internet sind hier noch veraltet.

Was passiert, wenn der Nachweis fehlt?

Die Pflegekasse erinnert zunächst schriftlich. Wird der Termin nicht nachgeholt, kann sie das Pflegegeld angemessen kürzen. Bei wiederholtem Versäumnis darf sie es ganz einstellen. Unser Rat: Termin rechtzeitig vereinbaren, dann gibt es keinen Stress.

Was kostet die Beratung?

Für Sie nichts. Die Pflegekasse bezahlt den Beratungseinsatz direkt an den Pflegedienst. Sie müssen nicht in Vorkasse gehen.

Zu Hause oder per Video?

Die erste Beratung findet immer bei Ihnen zu Hause statt. Danach kann auf Ihren Wunsch jede zweite Beratung per Video erfolgen. Diese Regelung ist derzeit bis 31. März 2027 befristet.

So läuft der Beratungseinsatz bei dreizett Plus ab

  1. Termin wählen: online oder per Telefon, gerne auch kurzfristig.
  2. Besuch: Eine erfahrene Pflegefachkraft kommt zu Ihnen, in Ruhe und ohne Zeitdruck.
  3. Nachweis: Wir schicken den Nachweis direkt an Ihre Pflegekasse. Sie müssen sich um nichts kümmern.

Pflegegeld mit einem Pflegedienst kombinieren

Sie müssen sich nicht zwischen „alles selbst“ und „alles Pflegedienst“ entscheiden. Mit der Kombinationsleistung übernimmt der Pflegedienst einen Teil der Pflege, zum Beispiel das Duschen, und Sie erhalten für den Rest weiterhin anteiliges Pflegegeld.

Beispiel Pflegegrad 3: Nutzt der Pflegedienst 40 % der Sachleistung, werden Ihnen noch 60 % des Pflegegelds ausgezahlt, also rund 359 € im Monat.

Was gibt es zusätzlich zum Pflegegeld?

Viele Familien kennen nur das Pflegegeld und verschenken dadurch Geld. Zusätzlich stehen Ihnen unter anderem zu:

  • Entlastungsbetrag: 131 € im Monat für Haushaltshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung durch anerkannte Anbieter.
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 €, wenn die Pflegeperson Urlaub braucht oder krank ist.
  • Tagespflege: ein eigenes Budget, das Pflegegeld wird dadurch nicht gekürzt. Mehr zu unserer Tagespflege in Gevelsberg.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 € im Monat, etwa für Einmalhandschuhe oder Desinfektion.
  • Wohnraumanpassung: Zuschuss für Umbauten wie ein bodengleiches Bad. Mehr zu unserer Wohnberatung.

Häufig gestellte Fragen

Nein. Das Pflegegeld selbst ist steuerfrei. Geben Sie es an pflegende Angehörige weiter, bleibt es für diese in der Regel ebenfalls steuerfrei. In Sonderfällen hilft eine Steuerberatung.

Ja, zumindest teilweise. Fällt die Pflegeperson tageweise aus, können Sie Verhinderungspflege nutzen. Dann wird das Pflegegeld für bis zu acht Wochen im Jahr zur Hälfte weitergezahlt, am ersten und letzten Tag voll. Bei stundenweiser Vertretung unter acht Stunden am Tag wird gar nichts gekürzt.

Nein. Bei Pflegegrad 1 gibt es aber den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat und Zuschüsse für Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassung.

Zugelassene Pflegedienste wie dreizett Plus, anerkannte Beratungsstellen sowie Pflegeberaterinnen und Pflegeberater mit pflegefachlicher Kompetenz. Reine Betreuungsdienste dürfen den Beratungseinsatz nicht durchführen.

Ja. Sie entscheiden selbst, welcher zugelassene Dienst zu Ihnen kommt. Ein Wechsel ist jederzeit möglich.

Bei dreizett Plus in der Regel sehr kurzfristig. Wenn Sie zusätzlich Pflege durch uns brauchen, können wir meist innerhalb von 24 Stunden mit der Versorgung starten.

Beratungseinsatz und Pflege in Ihrer Nähe

Unsere Teams beraten und pflegen in Gevelsberg, Ennepetal, Schwelm und Hagen.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand: 10/2026.