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Pflegereform 2027 (PNOG): Was sich für Pflegebedürftige und Familien ändern soll

Stand: 10/2026 · Autor: Gabriele Landolfo, Gründer & examinierter Altenpfleger · fachlich geprüft

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) ist vom Bundeskabinett beschlossen, aber noch kein Gesetz. Bundestag und Bundesrat beraten noch.
  • Geplant ist der Start überwiegend zum 1. Januar 2027. Bis dahin gilt alles wie bisher.
  • Pflegegeld und Sachleistung sollen steigen, dafür fallen Einzelleistungen weg oder werden gebündelt.
  • Der Entlastungsbetrag von 131 € soll entfallen. Ab Pflegegrad 2 kommt ein Sozialraumbudget, bei Pflegegrad 1 gibt es keinen Ersatz.
  • Neue Anträge sollen strenger begutachtet werden. Wer schon einen Pflegegrad hat, behält ihn.

Kaum ein Gesetz hat in der Pflege so viel Unruhe ausgelöst. In der Branche hat der Entwurf längst einen Spitznamen: „PNOGchio“. Hier erfahren Sie sachlich, was im Regierungsentwurf vom 30. September 2026 tatsächlich steht, was davon Sie betrifft und was Sie schon jetzt tun können.

Wo steht das Gesetz gerade?

Datum Schritt
Juni 2026 Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums
30. September 2026 Bundeskabinett beschließt den Regierungsentwurf
November 2026 Erste Beratung im Bundesrat (geplant)
bis Ende 2026 Beratung und Abstimmung im Bundestag (geplant)
1. Januar 2027 Geplanter Start der meisten Regelungen

Wichtig: Im parlamentarischen Verfahren können sich Beträge und Regeln noch ändern. Ihre heutigen Bescheide und Leistungen bleiben gültig, bis ein Gesetz verkündet ist. Was aktuell gilt, lesen Sie in unserem Ratgeber Pflegegeld 2026.

Was ändert sich bei den Leistungen?

Der Entwurf bündelt viele Einzelleistungen in wenige Budgets. Die Hauptleistungen steigen, dafür fallen andere Töpfe weg.

Pflegegeld und Pflegesachleistung

Pflegegrad Pflegegeld heute Pflegegeld geplant Sachleistung heute Sachleistung geplant
Pflegegrad 2 347 € 380 € 796 € 890 €
Pflegegrad 3 599 € 630 € 1.497 € 1.590 €
Pflegegrad 4 800 € 890 € 1.859 € 2.090 €
Pflegegrad 5 990 € 1.080 € 2.299 € 2.530 €

Das Pflegegeld behält seinen Namen, soll aber künftig „im Umfang eines Entlastungsbudgets“ gezahlt werden. Die Sachleistung des Pflegedienstes heißt dann Sachleistungsbudget. Mehr zur ambulanten Pflege.

Genau hinschauen lohnt sich: In das höhere Pflegegeld sollen Leistungen einfließen, die es heute zusätzlich gibt, etwa die Pauschale von 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz). Bei Pflegegrad 2 kann das Plus unterm Strich kleiner ausfallen, als die Tabelle vermuten lässt.

Entlastungsbetrag wird Sozialraumbudget

  • Heute: 131 € im Monat, für alle Pflegegrade, ansparbar, nutzbar für Tagespflege, Pflegedienst und anerkannte Alltagshilfen.
  • Geplant: ein Sozialraumbudget ab Pflegegrad 2, laut Entwurf 175 € im Monat, für Pflegebedürftige unter 25 Jahren bis zu 300 €.
  • Einsetzbar nur noch für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, zum Beispiel Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe oder organisierte Nachbarschaftshilfe.
  • Der heutige Umwandlungsanspruch (nicht genutzte Sachleistung für Alltagshilfen nutzen) soll entfallen.

Verhinderungspflege wird Überbrückungsbudget

Die Verhinderungspflege und der gemeinsame Jahresbetrag von heute 3.539 € sollen in ihrer jetzigen Form wegfallen. An ihre Stelle tritt ein Überbrückungsbudget für pflegerische Not- und Akutsituationen, etwa wenn die pflegende Person plötzlich krank wird oder verunglückt. Es soll für Notdienste ambulanter Pflegedienste und für Kurzzeitpflege genutzt werden, ab 2028 auch für neue Akut-Kurzzeitpflegeplätze. Selbst organisierte Vertretung durch Angehörige soll künftig aus dem Pflegegeld bezahlt werden.

Tagespflege bleibt nach dem Entwurf ein eigener Anspruch, der Pflegegeld und Sachleistung nicht schmälert. Mehr zu unserer Tagespflege in Gevelsberg.

Pflegegrad 1: die größten Verluste

Pflegegrad 1 bleibt bestehen. Aber der Entlastungsbetrag soll hier ersatzlos gestrichen werden, ein Sozialraumbudget gibt es erst ab Pflegegrad 2. Die Bundesregierung beziffert die Einsparung allein dafür auf 800 Millionen Euro im Jahr 2027.

Was bei Pflegegrad 1 laut Entwurf bleibt: Beratungsbesuche, Pflegekurse, Zuschüsse für den Umbau der Wohnung und die Versorgung mit technischen Pflegehilfsmitteln. Neu: In den ersten drei Monaten nach der Einstufung sind bis zu zwei zusätzliche Beratungsbesuche möglich.

Strengere Begutachtung für neue Anträge

Die Punktgrenzen für die Pflegegrade sollen steigen. Wer neu begutachtet wird, braucht mehr Punkte:

Pflegegrad Punkte heute Punkte geplant
Pflegegrad 1 ab 12,5 ab 15
Pflegegrad 2 ab 27 ab 30
Pflegegrad 3 ab 47,5 ab 50
Pflegegrad 4 ab 70 ab 70
Pflegegrad 5 ab 90 ab 90

Bestandsschutz: Für alle, die bereits einen Pflegegrad haben, gilt laut Bundesgesundheitsministerium ein Bestandsschutz. Zusätzlich soll der Medizinische Dienst künftig konsequenter prüfen, ob eine Reha den Pflegebedarf senken kann („Reha vor Pflege“).

Beratungseinsatz und neue Pflegebegleitung

Der Beratungseinsatz nach § 37.3 bleibt laut Entwurf bis 31. Dezember 2028 bestehen, so wie Sie ihn heute kennen: Pflicht halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 freiwillig vierteljährlich, jede zweite Beratung auf Wunsch per Video. Neu ist, dass Familien mit Pflegegrad 2 oder 3 in den ersten drei Monaten nach der Einstufung bis zu zwei zusätzliche Beratungen bekommen können.

Ab 1. Januar 2029 soll die Pflegebegleitung den Beratungseinsatz ablösen:

  • Wer Pflegegeld bezieht, muss dann einmal jährlich eine Pflegebegleitung zu Hause abrufen.
  • Nach der ersten Einstufung bietet die Pflegekasse von sich aus einen Termin an.
  • Die Pflegebegleitung soll einen Versorgungsplan erstellen, Angehörige anleiten, bei Hilfsmitteln und Reha unterstützen und in Krisen helfen.
  • Wird der Termin nicht wahrgenommen, kann das Pflegegeld gekürzt und im Wiederholungsfall entzogen werden.

Wer die Pflegebegleitung durchführt, regeln Pflegekassen und Kommunen vor Ort. Das ist im Entwurf bewusst offen gehalten.

Bis 2029 ändert sich für Sie beim Beratungseinsatz also nichts.

Was ändert sich beim Beitrag?

  • Der allgemeine Beitragssatz bleibt bei 3,6 %.
  • Kinderlose zahlen ab 1. Januar 2027 0,3 Punkte mehr Zuschlag (dann 0,9 %).
  • Ab 2028 soll für mitversicherte Ehe- und Lebenspartner ein Zuschlag von 0,52 % gelten, mit Ausnahmen etwa für pflegende Angehörige.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze steigt.
  • Gute Nachricht für pflegende Angehörige: Die Rentenbeiträge, die die Pflegekasse für Sie zahlt, bleiben in voller Höhe erhalten. Eine Kürzung war im Juni-Entwurf noch vorgesehen.
  • Ab 2029 sollen alle Leistungen jährlich an die Preisentwicklung angepasst werden. Die für 2028 geplante Erhöhung entfällt dafür.

Was Familien jetzt tun sollten

  1. Entlastungsbetrag 2026 nutzen. Prüfen Sie, wie viel Sie angespart haben. Ob Restbeträge nach dem geplanten Systemwechsel erhalten bleiben, ist offen. Sicher ist nur: Was Sie 2026 nutzen, ist nicht verloren.
  2. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege 2026 ausnutzen. Der gemeinsame Jahresbetrag von bis zu 3.539 € gilt für das Kalenderjahr. Urlaub oder Auszeit noch planen? Dann lieber jetzt.
  3. Pflegegrad prüfen lassen. Wenn sich der Zustand verschlechtert hat und ein Antrag auf Höherstufung ohnehin ansteht, sprechen Sie mit uns. Für neue Begutachtungen sollen ab 2027 strengere Punktgrenzen gelten.
  4. Bescheide aufbewahren. Der Bestandsschutz gilt für bestehende Pflegegrade. Ihr aktueller Bescheid ist Ihr Nachweis.
  5. Beratungseinsatz wie gewohnt wahrnehmen. Daran ändert sich bis Ende 2028 nichts. Termin für den Beratungseinsatz vereinbaren

Alle Angaben zur Reform beruhen auf dem Regierungsentwurf und können sich im Gesetzgebungsverfahren ändern. Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald Bundestag und Bundesrat entschieden haben.

Quellen: Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Pflegeneuordnungsgesetz (Kabinettsbeschluss 30.09.2026) · Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums vom 30.09.2026 · § 37 SGB XI in der ab 01.01.2026 geltenden Fassung

Häufig gestellte Fragen

Nein. Das Kabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, Änderungen sind möglich.

Nein. Es behält laut Entwurf seinen Namen und soll in allen Pflegegraden steigen. Gleichzeitig sollen aber Leistungen darin aufgehen, die es heute zusätzlich gibt.

Er soll entfallen. Ab Pflegegrad 2 soll es stattdessen ein Sozialraumbudget für anerkannte Alltagshilfen geben, bei Pflegegrad 1 keinen Ersatz.

Nein. Für alle, die bereits einen Pflegegrad haben, ist ein Bestandsschutz vorgesehen. Die neuen Punktgrenzen sollen nur für neue Begutachtungen gelten.

Im Jahr 2026 ja, mit bis zu 3.539 € gemeinsamem Jahresbetrag. Ab 2027 soll sie in dieser Form entfallen und durch ein Überbrückungsbudget für Akutsituationen ersetzt werden.

Bis Ende 2028 bleibt alles wie heute. Ab 2029 soll eine jährliche Pflegebegleitung an seine Stelle treten.

Voraussichtlich bis Jahresende. Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald Bundestag und Bundesrat entschieden haben.

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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand: 10/2026.